Rückblick 2024

UNICEF betreibt daher in zahlreichen Ländern und Regionen Schutzräume für Kinder – beispielsweise in Syrien und den Nachbarländern, im Gazastreifen und in der Ukraine. In diesen Kinderzentren können Kinder und Jugendliche nicht nur dem Krieg entkommen und spielen, sie werden auch unterrichtet, knüpfen Freundschaften und werden psychologisch betreut. Schutzräume in der Ukraine Der Krieg und seine Folgen treffen auch in der Ukraine besonders jene Kinder und Jugendliche, deren Familien bisher noch nicht außer Landes geflohen sind. Für viele Menschen ist das Leben unter Luftangriffen mit Bombeneinschlägen inzwischen zum Alltag geworden. Daher setzt die Hilfe beispielsweise der Diakonie Katastrophenhilfe genau hier an: Weil Kinder und Lehrpersonal während der täglichen Bombenalarme viel Zeit in Schutzräumen verbringen müssen, werden diese mit Bodenbelag, Decken, Wassertanks und Kühlschränken ausgestattet, um das Leben und Lernen dort sicherer und verträglicher zu machen. Im Rahmen des Projekts „Bunte Kindheit“ unterstützten Mitarbeitende der Diakonie betroffene Kinder zudem mit psychosozialen Unterstützungsangeboten, um die negativen Folgen des Krieges zu lindern. Nahe der Front im Osten der Ukraine ist ein ziviles Leben kaum mehr möglich. Daher evakuieren die DiakonieTeams betroffene Menschen, die ihren Aufenthaltsort nicht allein verlassen können, aus besonders gefährlichen Regionen. In Transitunterkünften erhalten sie anschließend eine medizinische Erstversorgung, Hilfspakete mit Hygieneprodukten und Lebensmittel. Angriffe selbst auf medizinische Hilfe Die Hilfe innerhalb von Kriegsgebieten birgt große Gefahren – für die Zivilpersonen, aber auch für die Mitarbeitenden und Partner von Hilfsorganisationen selbst. 280 humanitäre Helferinnen und Helfer verloren allein im vergangenen Jahr ihr Leben während ihrer Arbeit (siehe Seite 9). Dabei sind Helfende eigentlich durch das Humanitäre Völkerrechts (HVR) geschützt, das international vereinbart wurde, um in bewaffneten Konflikten das Leid der Menschen zu begrenzen. Zivilpersonen genießen danach den allgemeinen Schutz vor den von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren. Sie dürfen nicht das Ziel militärischer Angriffe sein. Insbesondere gilt dies für Menschen, die medizinische Hilfe benötigen. Das Humanitäre Völkerrecht sieht für Rückzugsräume für Kinder: Psychosoziale Hilfe wie hier in der Ukraine bietet Sicherheit und schafft Raum für Kreativität, Lernen und Ablenkung. © Natalina Kovalyova | DRK 8 Aktionsbündnis KATASTROPHENHILFE

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