Rückblick 2021

Akkreditierte Partner des Bündnisses und der Weg zur Kooperation Ein Bündnis für Kooperationen Das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe und seine Mitgliedsorganisationen Caritas international, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Katastrophenhilfe und UNICEF Deutschland bieten anderen Spendenorganisationen in Deutschland die Möglichkeit, sich zu akkreditieren und Mittel für die Hilfe im Katastrophengebiet zu beantragen. Gleiche Standards für alle Voraussetzung für eine Akkreditierung ist u.a., dass die jeweilige Organisation keinem anderen Bündnis angehört sowie über professionelle Strukturen, ausreichend Erfahrung und Umsetzungskapazitäten verfügt. Ebenso muss die akkreditierte Organisation das Spenden-Siegel des DZI tragen. › 14 DAS SELBSTVERSTÄNDNIS Die vier Hilfswerke Caritas international, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Katastrophenhilfe und UNICEF Deutschland haben sich im Jahr 2001 als Aktionsbündnis Katastrophenhilfe zusammengeschlossen, um im Falle großer Katastrophen die Kräfte bündeln und von den Stärken der anderen profitieren zu können. Die Organisationen arbeiten eigenständig und unabhängig voneinander und unterscheiden sich in Details ihrer Arbeit. Voraussetzung der Kooperation in Not- und Katastrophensituationen aber ist, dass die Partner imGrundverständnis ihrer Hilfe übereinstimmen: Sie stehen für die Grundsätze der humanitären Hilfe, sie arbeiten nachhaltig und an den Bedürfnissen der Menschen orientiert und sie arbeiten allesamt eng mit einheimischen Partnern zusammen. Caritas international, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Katastrophenhilfe und UNICEF Deutschland handeln nach den Grundsätzen der humanitären Hilfe, die international vereinbart und beispielsweise im sogenannten „Code of Conduct (Verhaltenskodex)“ formuliert sind. Die darin festgelegten ethischen Grundsätze und fachlichen Qualitätsstandards bilden die Basis ihrer Hilfe. Dem humanitären Auftrag verpflichtet Leitlinie ihres Handels ist für alle Organisationen des Aktionsbündnisses Katastrophenhilfe der humanitäre Auftrag. Menschen, die durch Katastrophen oder Gewaltkonflikte in eine humanitäre Notlage geraten sind, die sie nicht aus eigener Kraft bewältigen können, haben ein Recht auf humanitäre Hilfe und Schutz. Regierungen und Konfliktparteien dürfen die Hilfe nicht behindern. Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit Die Organisationen des Aktionsbündnisses leisten Hilfe ohne Ansehen von ethnischer Zugehörigkeit, Religion, politischer Überzeugung oder anderen Kriterien, sondern allein nach dem Maß der Not. Sie leisten Hilfe, ohne in bewaffneten Konflikten Partei für die eine oder andere Seite zu ergreifen. Diese Neutralität dient dem Schutz der Betroffenen der Konflikte selbst wie auch dem Schutz der Helferinnen Die humanitäre Hilfe ist vorrangig darauf ausgerichtet, das Überleben der Betroffenen in einer akuten Notlage zu sichern, also schnell zu handeln. © Andriananten/UNICEF

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